Wer darf bei uns einkaufen?

Als gemeinnütziges Möbelkaufhaus ermöglichen wir Menschen mit geringem Einkommen weitgehend neuwertige, jedoch aussortierte Möbelstücke und Hygieneartikel zu einem erheblich günstigeren Preis zu erwerben.

Sie können bei uns einkaufen….

… wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder Grundsicherung empfangen. Unser Angebot richtet sich ebenso an Menschen mit geringem Einkommen (unterhalb der Pfändungsfreigrenze, z.B. Alleinstehende: 1.260,00  € / Monat. Stand November 2021 ).

Als Nachweis bringen Sie bitte zu Ihrem ersten Besuch/ Kauf bei uns Ihren ALG II- BAföG-, Renten-, Wohngeldbescheid, o.ä. mit. Darüber hinaus legen Sie bitten einen aktuell gültigen Personalausweis/ Identitätsnachweis vor. Wir stellen Ihnen eine Kundenkarte für drei Monate biszu 12 Monaten aus. Solange Sie uns dann wieder einen Nachweis vorlegen, verlängern wir die Kundenkarte. Damit können Sie bei uns und den Projekten der einfal GmbH einkaufen.

Hiermit stellen wir sicher, dass nur Menschen, die sich diese Leistungen ansonsten nicht leisten können, in den Genuss kommen. Schließlich wollen wir keine Unternehmen, Verein, etc. schaden.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!


Spendenannahme

Elektroartikel werden von uns aufgrund gesetzlich unterlegten Haftungsgründen, nicht angenommen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir aus Bedarfs- und Platzgründen und nur nach vorheriger telefonischer Abstimmung vereinzelt Spendenmöbel aus Kinder- und Jugendzimmern annehmen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir bei der Abholung von Spendenware, jegliche Haftung bei der Verbringung der Spendenartikel aus der Wohnung, dem Haus des Kunden, ausschließen.

Daneben benötigen wir Haushaltsartikel ( Geschirr, Gläser, Besteck u v. m. ).

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Spendenartikel vor Annahme sichten.

Für Ihre Spende bedanken wir uns bei Ihnen im Voraus.