Wer darf bei uns einkaufen?

Als gemeinnütziges Möbelkaufhaus ermöglichen wir Menschen mit kleinem Einkommen, weitgehend neuwertige, jedoch aussortierte Möbelstücke und Hygieneartikel zu einem erheblich günstigeren Preis zu erwerben.

Sie können bei uns einkaufen…

… wenn Sie Bürgergeld/Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder Grundsicherung empfangen. Unser Angebot richtet sich ebenso an Menschen mit geringem Einkommen (unterhalb der Pfändungsfreigrenze, z.B. Alleinstehende: 1.409,99  € / Monat. Stand Juli 2023).
Mehr zur Berechnung der Einkommengrenzen erfahren Sie hier: Pfändungsfreigrenzen

Als Nachweis bringen Sie bitte zu Ihrem ersten Besuch/ Kauf bei uns Ihren ALG II- BAföG-, Renten-, Wohngeldbescheid, o.ä. mit. Darüber hinaus legen Sie bitte einen aktuell gültigen Personalausweis/ Identitätsnachweis vor. Wir stellen Ihnen eine Kundenkarte für drei Monate (bei Rentenbescheid bis zu 12 Monate) aus. Solange Sie uns dann wieder einen Nachweis vorlegen, verlängern wir die Kundenkarte.
Mit dieser Kundenkarte können Sie bei uns und den Projekten der einfal gGmbH einkaufen.
Hiermit stellen wir sicher, dass nur Menschen, die sich diese Leistungen ansonsten nicht leisten können, in den Genuss kommen. Schließlich wollen wir kein Unternehmen, Verein, etc. schaden.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!